Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei allen Notaren in Deutschland gleich. Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei anderen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit indirekt an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann.  Das notarielle Kostensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.

Und es hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.

Beschränkt sich die Tätigkeit des Notars auf eine Beratung kann durch den Gebührensatz dem Umfang und der Schwierigkeit der notariellen Tätigkeit entsprechend abgerechnet werden.

Eine Studie der Harvard University zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen hat gezeigt, dass Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern die Notarkosten im internationalen Vergleich auch niedrig sind.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Neben den Kosten des Notars können - je nach Angelegenheit - weitere Kosten, u. a. Gerichts- und Behördenkosten, Aufwand für Dolmetscher und Übersetzer sowie Auslagen zur Beschaffung von Auszügen/Informationen aus Registern und Verzeichnissen anfallen.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden notariellen Kosten.