Vorsorge

Die vorsorgende Rechtspflege wird mehr und mehr Gegenstand der notariellen Tätigkeit.

Wir beraten und beurkunden für Sie insbesondere:

Generalvollmacht

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Ehegattenvertretungsrecht

Krankheit, Unfall, das Voranschreiten des Alters – damit beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch ist es eine Tatsache, dass wir altern und niemand vor unerwarteten Schicksalsschlägen gefeit ist. Doch was geschieht, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln? Wer trifft Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen? Ohne eigene Vorsorgemaßnahmen überlässt man diese Entscheidungen oft Fremden, da das Gericht in solchen Fällen einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Es ist daher entscheidend, vorauszudenken und eigene, bewusste Regelungen für solche Situationen zu treffen.

In meiner Funktion als Ihr Notar stehe ich Ihnen zur Seite, um diese sensiblen Fragen zu klären und passgenaue sowie rechtlich abgesicherte Lösungen zu entwickeln. Die von uns erstellten notariellen Urkunden zeichnen sich durch eine besonders hohe Beweiskraft aus und bieten gegenüber privat verfassten Dokumenten zahlreiche Vorteile.

Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege ist der Notar Ansprechpartner für Fragen bei der Erstellung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.

Soll jemandem Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist, erteilt werden, wird von einer Generalvollmacht gesprochen. Diese weitgehende Bevollmächtigung sollte wohl überlegt sein und insbesondere Fragen, ob einzelne Rechtsbereiche/-geschäfte ausgenommen werden, Bevollmächtigte einzeln oder nur gemeinsam handeln können oder, ob die Generalvollmacht auch über den Tod hinaus gilt, sollten vorab geklärt sein.

Nicht immer ist es Beteiligten möglich, frühzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Notar nimmt innerhalb seines Amtsbereichs bei Bedarf auch Beurkundungen außerhalb seiner Geschäftsstelle vor, zum Beispiel in der Wohnung, in Alten- und Pflegeheimen oder im Krankenhaus. Der Amtsbereich der Notare, die ihren Amtssitz im Bezirk des Amtsgerichts Bremen haben, umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal; somit kann die Urkundstätigkeit außerhalb meiner Geschäfsstelle in der gesamten Stadtgemeinde Bremen erfolgen, sofern nicht besondere berechtigte Interessen der Rechtssuchenden ein Tätigwerden außerhalb des Amtsbereichs gebieten. Ungeachtet dessen können Beteiligte stets in die – barrierefreien – Kanzleiräume kommen.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner in Bremen

Stefan Broocks

Rechtsanwalt und Notar

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung in allen Bereichen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage in Bremen-Horn-Lehe

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur