Ehe & Familie

Bei Ehe und Partnerschaft berät und beurkundet der Notar.

Zu unseren Leistungsangebot zählen unter anderem:

Eheverträge

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Adoptionsanträge

Die Entscheidung zu einer Lebensgemeinschaft – ob ehelich oder nicht – gehört zweifellos zu den bedeutsamsten Schritten in Ihrem Leben. Doch mit dem gemeinsamen Leben kommen auch rechtliche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie beispielsweise: Was geschieht mit unserem Vermögen? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Was passiert im Fall einer Trennung?

Das Gesetz bietet hierfür Regelungen, die jedoch größtenteils aus dem frühen 20. Jahrhundert stammen und auf das traditionelle Modell der „Ein-Verdiener-Ehe“ zugeschnitten sind. Daher ist es ratsam, sich durch einen Notar über die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufklären zu lassen und zu prüfen, ob diese Ihren gemeinsamen Vorstellungen entsprechen oder mittels eines Ehevertrags angepasst werden sollten. Ein Ehevertrag ist somit ein Ausdruck für ein selbstbestimmtes Miteinander. In meiner Funktion als Notar bin ich aufgrund meiner neutralen Position in der Lage, bei unterschiedlichen Interessen der Partner zu vermitteln und zu gewährleisten, dass alle Vereinbarungen gerecht und ausgeglichen sind.

 Insbesondere bei Ehen, in denen ein Partner ein Erwerbsgeschäft führt, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer GmbH oder Kommanditist ist (sog. Unternehmerehe), sollte über den Abschluss eines Ehevertrages nachgedacht werden, sofern dies nicht bereits aufgrund eines Gesellschaftsvertrages erforderlich ist. Die Möglichkeit hierzu besteht bereits vor der Eheschließung. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei nicht auf eine Gütertrennung beschränkt – so kann auch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden.

Bei sich ändernden Umständen während der Ehezeit sollte eine Anpassung der notariellen Urkunde geprüft werden.

Steht ein Eheende bevor, kann durch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung erfolgen, beispielsweise zum Versorgungsausgleich und Trennungsunterhalt, um Konflikte zu vermeiden.

Leben die Partner ohne Trauschein zusammen, berät der Notar über Möglichkeiten der Absicherung – u. a. beim Hauskauf.

Minderjährigen- und Erwachsenen-Adoptionen gehören ebenso zu seiner Urkundstätigkeit.

Nicht nur zur Ehe, sondern auch zu sonstigen familiären Fragen beraten wir Sie gerne.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner in Bremen

Stefan Broocks

Ihr Ansprechpartner

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung in allen Bereichen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage in Bremen-Horn-Lehe

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur