Immobilien
Einen Großteil der notariellen Tätigkeit betrifft den Bereich der Immobilien.
Wir beraten und beurkunden für Sie insbesondere:
Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien repräsentiert dabei für viele Menschen das bedeutendste und finanziell umfangreichste Geschäft ihres Lebens. Häufig erfordert dies den Einsatz großer Teile des angesparten Vermögens und die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung. Um sicherzustellen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem derart entscheidenden Prozess fachkundig begleitet werden und eine rechtlich korrekte Gestaltung sowie Durchführung des Vertrages erfolgt, schreibt das Gesetz die Beteiligung eines Notars vor.
Als Notar ist es meine Verantwortung, als unparteiischer und unabhängiger Berater, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und für ausgeglichene Regelungen zu sorgen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass keine Partei ungesicherte Vorleistungen erbringt, d.h. der Käufer bezahlt den Kaufpreis nur, wenn sein Eigentumserwerb (frei von nicht übernommenen Belastungen) garantiert ist, und der Verkäufer sein Eigentum nicht überträgt, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Nach der notariellen Beurkundung sorgen wir für eine schnelle und sichere Durchführung des Vertrages bis hin zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Im Bereich von Neubauten werden u.a. Bauträgerverträge vom Notar entworfen und beurkundet. Diese stellen hohe Anforderungen an die Vertragsgestaltung, da es sich häufig um komplexe Kauf- und Bauherstellungsverträge handelt, bei denen der Erwerber auf (noch) fremden Grund und Boden ein Gebäude errichten lässt.
Verbunden mit dem Bauträgervertrag – aber auch getrennt davon – sind die Besonderheiten beim Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu betrachten. So stellt der Erwerb einer Eigentumswohnung jeweils die Übertragung von Miteigentumsanteilen (MEA) am Gemeinschaftseigentum, wie auch den Erwerb von Sondereigentum (Wohnungseigentum oder Teileigentum) dar.
Die Beurkundung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnung – damit verbunden beispielsweise Sondernutzungsrechte für oberirdische Pkw-Stellplätze, Gartenflächen und Terrassen oder Dachspeicher - erfordern ebenfalls notarielle Tätigkeit.
In den Kernbereichen des Immobilienrechts berät der Notar die Beteiligten über Sicherungsmöglichkeiten für die Vertragsteile (z. B. die sog. Auflassungsvormerkung oder die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen für den Fall der Nichtleistung). Auch nach der Beurkundung sorgt der Notar – sofern er beauftragt wurde – für die Umsetzung des Eigentumswechsels, holt notwendige Erklärungen, Bewilligungen (z. B. die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld) und Bescheinigungen (beispielsweise den Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde) ein.
Eng verbunden mit der Tätigkeit des Notars im Bereich des unbeweglichen Vermögens sind die Schnittpunkte zu gesellschaftsrechtlichen, erb- und familienrechtlichen Fragen. Dabei werden die Vorgaben zum Schutze von Verbrauchern vom Notar selbstverständlich berücksichtigt.
Online-Formulare
Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.
Ihr Ansprechpartner in Bremen
Stefan Broocks
Rechtsanwalt und Notar
Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung in allen Bereichen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.