Erbrecht & Schenkung

Im Zuge des Erbens und Vererbens, wie auch bei Schenkungen berät und beurkundet der Notar.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsansprüche

Ausschlagung einer Erbschaft

Beantragung eines Erbscheins

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Berichtigung des Grundbuchs nach einem Todesfall

Wie lässt sich Vermögen rechtsssicher übertragen? Sollte dies erst nach dem eigenen Ableben geschehen oder ist eine Übertragung zu Lebzeiten vorzuziehen? Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung zu allen Themenbereichen des Erbrechts und der Schenkung. Dabei betrachten wir zunächst Ihre individuelle Lebenssituation und erarbeiten anschließend maßgeschneiderte Lösungen für Sie.

Oder gab es vielleicht schon einen – möglicherweise ganz unerwarteten – Todesfall und müssen jetzt einige Fragen rechtlich geklärt werden? Auch hierfür können Sie sich gerne an uns wenden.

Die Gestaltung der Vermögensnachfolge im Todesfall zählt zu dem Aufgabenkreis der Notare. Die Beurkundung von Testamenten (u.a. in Form des sog. „Berliner Testaments“) und Erbverträgen (beispielsweise bei nichtverheirateten Partnern), Erbauseinandersetzungen unter Miterben in Erbengemeinschaften, notarielle Erbscheinsanträge oder die notarielle Beratung zählen dazu. Dabei sind Besonderheiten, wie sog. Behindertentestamente, die Aufhebung oder der Widerruf von früheren Testamenten, die Testamentsvollstreckung, die Aussetzung von Vermächtnissen, die Bestimmung von Auflagen durch den Erblasser, wie auch ein etwaiger Auslandsbezug zu berücksichtigen.

Eng verwandt mit dem Erbrecht ist das Recht der Schenkung. Häufig in Form von Grundstücksschenkungen, vielfach durch Übertragungsverträge – z. B. von Eltern auf ihre Kinder. Der Notar weist im Rahmen seiner Tätigkeit auf einen etwaigen Abstimmungsbedarf der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten mit Regelungen in Gesellschaftsverträgen und Eheverträgen hin und berücksichtigt diese im Rahmen seiner Tätigkeit. So wird eine individuelle und sachgerechte Regelung des Nachlasses ermöglicht.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner in Bremen

Stefan Broocks

Rechtsanwalt und Notar

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung rund um das Thema Erbrecht & Schenkung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten genau nach Ihren Wünschen und rechtssicher geregelt werden. Bei Fragen oder für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage in Bremen-Horn-Lehe

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur